Stand 11.07.2022
Beschreibung in allgemeiner Sprache
Die Frage der „Wohnform“ oder des „Wohnmodells“ steht bei Call A-2 im Mittelpunkt der Beschäftigung aller am Projekt Beteiligten – mit ganz unterschiedlichen Blicken und Blickwinkeln darauf. Also sowohl der Blick der künftigen Bewohner*innen, aber auch der Blick der Fachmenschen und der Blick der Bauherr*in spielen hier eine wichtige Rolle.
Ganz einfach gesprochen lautet dabei die Frage: Wie wird künftig in der Metzgerstraße 5a – auf fünf Obergeschossen – gewohnt, auf einer Wohnfläche von ca. 75 – 80 m2 pro Geschoss. Wie viele Menschen wohnen hier gemeinsam? Und wie viele Menschen pro Geschoss – maximal und minimal. Sind alle Geschosse gleich oder alle unterschiedlich oder irgend etwas dazwischen? Und welche (kleineren?) gemeinschaftlichen Wohnfunktionen gibt es in den Obergeschossen und in welchem Verhältnis stehen sie zum Community Space im Erdgeschoss? Und wie viele Menschen teilen sich wiederum diese? Und was teilen sie sich sonst noch? Bäder, Stauraum, Bügeleisen, Gästezimmer? Oder auch den besonderen Wunsch nach einem gemeinsamen großen Wannenbad für alle – im Dach (späterer Call A-3) oder Keller (früherer Call A-1) oder jetzt auch irgendwo in den Obergeschossen (dieser Call A-2). Wie konventionell oder experimentell fühlen sich die Wohnungen bzw. die Wohngeschosse an? Wie hängen letztere miteinander zusammen?
Wie schafft man es, dass ein Wohnhaus entsteht, das einerseits passgenau für die jetzt mitentwickelnden Nutzer*innen erscheint und doch für ganz viele Fragen einer zukünftigen Entwicklung des Wohnens und des gemeinsamen Zusammenlebens offen bleibt; das auch für individuelle Wünsche und sich verändernde Bedürfnisse oder Lebensphasen adaptierbar ist. Ein Haus, das es erlaubt, dass sich die Bewohni-Gruppe über die Jahrzehnte weiterentwickeln kann. Und wie fühlen sich im Prozess alle gehört, in Ihren Wünschen wahr-, ernst- und mitgenommen und doch offen und bereit für die große gemeinsame Ambition eines wirklich nachhaltigen, kollektiven Wohnens, das Konventionen oder manchmal sogar eigene Bedürfnisse wo nötig auch in Frage stellt?
Beschreibung in fachlicher Sprache
Mit dem Call „Wohnmodelle“ geht es nun um den zentralen programmatischen Aspekt des Hauses in den Obergeschossen. Dieser wird ganz bewusst nun in der zweiten Call-Runde verhandelt, nachdem in der ersten Runde mit dem Community Space im Erdgeschoss der öffentliche bzw. hybride Wohnbaustein des Hauses aufgerufen war.
Die Grundlage dafür ist einerseits irgendwie klar, obschon die Anforderungen divers sind. Sie speisen sich aus der solidarischen und inklusiven Wohnform, die von den Nutzer*innen (GWW) entwickelt wurde und aus der geforderten Anzahl an Mitgliedern der Bewohni-Gruppe von mind. 14-16 Personen, davon derzeit 4 (und baurechtlich – siehe Brandschutz Call B-1 – max. bis zu 6) mit körperlichen Einschränkungen. Aber auch die Randbedingungen der Förderung und Normen, und nicht weniger das Selbstverständnis der KOOPERATIVE GROSSSTADT bei Fragen des flächeneffizienten und flexiblen Wohnens spielen eine wichtige Rolle.
Damit ist die Polarität des Themas auch benannt: Ein passgenaues Wohnen für die Bedürfnisse der Erstwohnenden zu suchen und zu finden und gleichzeitig eine gewisse Allgemeingültigkeit der Wohnform für sich im Laufe der Zeit wandelnde Bedürfnisse und/oder Lebenssituationen der Bewohnenden oder auch die zukünftigen Ansprüche von Zweit- und Drittwohnenden im Blick zu haben. Die Frage nach Gemeinschaft ist dabei dem Wohnmodell inhärent aber räumlich und in seiner Ausdifferenzierung noch völlig offen. Einerseits ist das Haus wie eine große Wohngemeinschaft gedacht, andererseits sind die Bedürfnisse nach Rückzug und Privatheit unterschiedlich. Etwa der Wunsch nach ggf. einem eigenen, also individuellen Bad wie man es etwa aus Formen des Clusterwohnens kennt.
Die Herausforderung bleibt dahingehend groß, dass auf der pro Geschoss doch sehr geringen Nutzfläche großzügiges Wohnen einschließlich Rollstuhl gerechter Bäder unterzubringen sind und zumindest als Vorhaltung auch Küchen für kleinere Subgemeinschaften auch mit zu denken sind. Die Frage wie viele Rollstuhl gerechte R-Bäder es im Haus geben muss, soll in den Ideen und den Bedürfnissen dazu thematisiert werden. Sicher zu stellen ist, dass es die Möglichkeit gibt, dass das WC von links und von rechts anfahrbar ist. Aber ob das in einem einzigen Bad nachgewiesen wird oder in zweien, wovon einmal das WC rechts einmal links anfahrbar ist, oder in vier Bädern und ebenfalls dann WC 2-mal links und 2-mal rechts anfahrbar, das bleibt gemeinsam zu klären. Die genaue Anzahl und Ausführung ist also im gemeinsamen Prozess zu finden.
Genehmigungstechnisch ist das Wohnen in gewisser Weise ohnehin als Hybrid zu denken. Einerseits kann man das Haus in der Kategorie „Sonderwohnform“ planen, was einige Freiheiten bis hin zur Interpretation als einer großen Clusterwohnung bzw. Wohngemeinschaft über alle Geschosse mit sich bringt, aber andererseits ist als Nachweis für die Flexibilität und Nachhaltigkeit auch die Möglichkeit abgeschlossener Wohnungen pro Geschoss notwendig. Bitte hier die Steuerung über die spezifischen „Tickets“ beachten. Ziel des Calls ist es eine große Bandbreite an Lösungen und (innovativen) Ideen für das Wohnen zu erzeugen und zu entwerfen, die – bei freier Auswahl – aber mindestens auf eine der drei Synthesevarianten der ersten Entwicklungsphase aufbauen und passen sollte.
Grundlagen
Besondere Wohnform (WFB 2022, Teil 2, §13)
– Die Wohneinheiten im Haus sollen als „Besondere Wohnform“ gem. WFB 2022 (LINK) realisiert werden.
– Die besondere Wohnform hat keine besonderen planerischen Konsequenzen.
-Die Zuordnungen z.B. Bäder etc. zu den Zimmern sind frei planbar.
Wohnraumförderungsbestimmungen 2022 (WFB 2022) (LINK)
– Die grundsätzlichen planerischen Anforderungen sind zusammengefasst unter:
WFB 2022, Teil2, §12 „Besondere techn. Anforderungen“
– Die darin formulierten „Soll-Bestimmungen“ sind konzeptionell interpretierbar bzw. zugunsten von innovativen Ideen auch Abweichungen argumentierbar.
München-Modell-Genossenschaften (MMG)
– alle Einheiten werden nach der Wohnbauart „München-Modell-Genossenschaft“ (MMG) errichtet.
Wohnungen (vgl. Anlage „Antragsunterlagen Mietwohnraum“)
– barrierefrei gem. DIN 18040-2
– barrierefrei gem. BayBo
– R-Standard für rollstuhlgerechte Apartments bzw. Individualräume: Anzahl derzeit 4 Personen mit körperlichen Einschränkungen, daraus resultiert nach aktuellem Stand 4 R-Standard Bäder für 4 Individualbereiche, da es 4 Rollstuhlfahrer gibt.
– Wie die Anzahl an Rollstuhl gerechten Bädern nachgewiesen werden kann, soll im Prozess kritisch untersucht werden.
Schnittstellen
Nach Abschluss von Callrunde 1 sind nun 3 Synthesen auf der Plattform verfügbar (unter „Allgemeine Unterlagen“):
Synthese Variante Mumbai
Synthese Variante Manchester
Synthese Variante Macau
Es soll eine der drei Synthese-Varianten eigenständig ausgewählt werden und mit dieser weitergearbeitet / darauf aufgebaut werden. Die Synthesen dürfen (und sollen ausdrücklich) weiter bearbeitet und geknetet werden, allerdings dürfen die bereits darin gelösten technischen Bedingungen nicht wieder verloren gehen. Wenn etwas angepasst und modifiziert wird, dann muss dies sichtbar und nachvollziehbar sein. Wenn das gewählte Wohnkonzept zu mehr als einer einzigen Synthese passt, dann bitte auch das vermerken /aufzeigen.
Schnittstelle / Abgrenzung zu Calls A2 und C2:
Die Wohnformen/Grundrisse weisen im ersten Moment eine sehr enge Verflechtung mit der Organisation der Fassade auf – Fragestellung von Call B-2. Diese Callrunde ist so angelegt/konzipiert, die Thematik der Grundrisse losgelöst zu betrachten und dabei auf Ideen zu fokussieren, die sich explizit mit Modellen des Zusammenlebens befassen. Es soll ausdrücklich keine Fassade geplant werden, es können jedoch Positionen für Öffnungen, sowie Austritte zu Freibereichen, etc. dargestellt und markiert werden. Auch Beschreibungen, was das Fenster / Türe leisten können sollen/müssen sind hilfreich.
Im Hinblick auf Call C-2 (Kubatur) ergibt sich eine direkte Arbeitsverbindung:
AlleTeilnehmer*innen, die ein Wohnmodelle-Ticket bearbeiten, können (müssen jedoch ausdrücklich nicht) ebenfalls eine Kubatur-Idee hochladen. Beide hochgeladenen Ideen (A-2-Idee und C-2-Idee) müssen sich auf einander beziehen und inhaltlich kongruent sein.
Aufgabenstellung
Die Grundlage und Ausgangspunkt für die Befassung mit Wohnkonzepten sollen die drei vorliegenden Synthesevarianten des Erdgeschosses + Erschließungslösung sein. Es gilt diese zu …
Die Nutzer*innen und die Bauherr*innen beschreiben aus Ihrer Sicht, welche Ideen – Ambitionen, Emotionen oder Konfliktpotentiale – mit dem Wohnen und …
Die Planer*innen Architektur, Freiraum und Planer*innen Technik / Konstruktion bitten wir jeweils darum räumlich-programmatische und technisch-konstruktive Ideen, Pläne, Hinweise und Impulse aus ihrer fachlichen Sicht zu erarbeiten.
Im Sinne eines forschenden Ansatzes stehen hier folgende Fragen im (zugegebener Maßen physisch „begrenzten“) Raum:
– Wie viele Personen können maximal im Haus wohnen, wie viele minimal?
– Wie kann der Flächenverbrauch pro Kopf am geringsten sein, ohne dass wichtige qualitative und private Aspekte verloren gehen?
– Gibt es die Möglichkeit eines Gästezimmers oder eines kleinen Apartments für den Rückzug?
– Wie starr oder flexibel sind die Festlegungen, die der Grundriss bereithalten wird?
– Was wird wo von wem und wann geteilt?
– Wie werden die Anforderungen an Barrierefreiheit bzw. Rollstuhlgerechtigkeit erfüllt? Pauschal oder sehr spezifisch? Brauchen wirklich alle gleich viel Platz?
– Gibt es innerhalb der Hausgemeinschaft ganz verschiedene Grade des gemeinschaftlichen Wohnens und Teilens von Wohnfunktionen? Salopp formuliert „vom eigenen Bad bis zum Gemeinschaftsschlafzimmer“?
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Ticketsystem
Nur für Planer*innen Architektur relevant!
Insgesamt gibt es 20 Obergeschoss-Tickets für die Planer*innen Architektur.
10 Tickets „Freie Konzeptwahl“
freie Konzeptwahl hinsichtlich der Wohnform. Der Zusammenhang der Geschosse, die Wohnungszuschnitte etc. sind frei zu untersuchen und im Auseinandersetzung mit den grundsätzlichen Ambitionen innerhalb und bis an die Grenzen der Randbedingungen der Aufgabe zu denken.
5 Tickets
unabhängig von der konkreten Wohnform muss hier auch der Nachweis erfolgen, dass pro Geschoss abgeschlossene und baurechtlich vollständige Wohnungen in der vorgeschlagenen Struktur / den Grundrissen möglich sind. Es reicht dafür auch der Nachweis in einem Regelgeschoss. Die daraus resultierende Prognose einer Gesamtbelegung des Hauses ist aber hilfreich.
5 Tickets
unabhängig von der konkreten Wohnform soll hier explizit untersucht werden, wie viele (Individual-)Bäder maximal möglich sind. Extremfall: Jedes Zimmer ein Bad. Ob das möglich und sinnvoll ist, ist aber Teil der Aufgabe bei diesen 5 Tickets. Als Untersuchungsvariante innerhalb der eigenen Idee sollen aber auch kluge Konzepte des Teilens, für Synergien zwischen Individualbädern untersucht werden. Eine Konzentration der Bearbeitung auf ein bis zwei Regelgeschosse erscheint dabei sinnvoll.
Abgabeleistungen
Für Nutzer*innen und Bauherr*innen
-> Erläuterungen in Text, Video oder Audio
Für Planer*innen Architektur
1. Grundrisse: Regelgeschoss(e)/Obergeschosse M 1-100
-> Regelgeschoss + alle weiteren Obergeschosse, die sich vom Regelgeschoss unterscheiden
-> mit Angaben zu Nutzung, Erschließung, Möblierung, Nachweis Barrierefreiheit / Wendekreis für Rollstuhl
-> wenn im EG etwas angepasst/verändert wird, dann ist dies eindeutig und nachvollziehbar darzustellen
-> wesentliche Maßketten
-> textliche Hinweise / Beschriftung wesentlicher Aspekte
2. Schnitte EG + Obergeschosse (ohne Dach) M 1-100
-> mit Angabe der möglichen bzw. vorgeschlagenen Höhen und Raumhöhen bezogen auf das Umgebungsgelände
-> Schnitt Straße – Innenhof
-> Schnitt Nachbargebäude – Neubau
3. DWG / DXF-Datei
-> alle Planzeichnungen
4. Optional:
-> Skizzen, 3D-Modell, Modellfotos (Volumen oder Innenraum)
-> Für genauere (innen)räumliche Darstellungen dürfen / sollen auch Art, Größe und Systematik der Öffnungen bereits genauer betrachtet werden, ohne aber bereits Ansichtszeichnungen der Fassaden (von außen) zu entwickeln
Für Planer*innen Freiraum
-> Hinweise/Konzeptideen zu begrünten Freibereichen in den Obergeschossen: textlich und/oder Zeichnungen/Skizzen
-> Grafiken, Diagramme, Referenzen, Zahlen etc.
Für Planer*innen HLSK, Bauphysik, Brandschutz, Barrierefreiheit
-> Hinweise / Konzeptideen: textlich und skizzenhaft / evtl. auch Zeichnungen
-> Grafiken, Diagramme, Referenzen, Zahlen etc.
- Für Planer*innen Tragwerk
-> Hinweise / Konzeptideen: textlich und skizzenhaft / evtl. auch Zeichnungen
Grundlegende Anmerkung
Für alle Calls gilt:
Die Planer*innen / Expert*innen für Energie, Technik, Nachhaltigkeit, Bauphysik, Brandschutz, Elektro und Barrierefreiheit sind immer und explizit dazu aufgefordert, ihre Impulse und Ideen bei allen Calls ganz konkret einzubringen.
Selbst wenn die jeweiligen Fragestellungen, wenn man sie als Teil eines konventionellen Planungsprozesses lesen würde, vielleicht in ihrer Ausgangsbeschreibung eher spezifisch für die Planer*innen der Architektur und der Landschaft oder auch des Tragwerks formuliert erscheinen mögen, sind sie genau so nicht gemeint.
Bei OP-OD und damit bei metso`metso ist es essenziell, dass von Anfang an möglichst viele Ideen und spezifische Hinweise aus möglichst vielen verschiedenen fachlichen oder auch persönlichen Blickwinkeln zu den grundlegenden Teilen und Aspekten eines Gebäudes entwickelt und beigetragen werden.