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„Rollstuhl-Geschoss“ 2. und 4. OG

Zweites und viertes OG: - Eckzimmer (Richtung Hof) noch auf mehr als 15m2 vergrößern durch Verkleinerung der Pluszimmer -> für die Förderung braucht es auf 2 Stockwerken je 2 Rollstuhlzimmer, die sich ein Bad in direkter Nähe (gleiches Stockwerk) teilen und mehr als 15m2 haben, kleines Zimmer könnte als Assistenz-Zimmer gelten und damit nicht bei der Badrechnung mitgezählt werden (3 Personen pro 1 Bad ist nicht erlaubt)