„Rollstuhl-Geschoss“ 2. und 4. OG
Zweites und viertes OG:
- Eckzimmer (Richtung Hof) noch auf mehr als 15m2 vergrößern durch Verkleinerung der Pluszimmer
-> für die Förderung braucht es auf 2 Stockwerken je 2 Rollstuhlzimmer, die sich ein Bad in direkter Nähe (gleiches Stockwerk) teilen und mehr als 15m2 haben, kleines Zimmer könnte als Assistenz-Zimmer gelten und damit nicht bei der Badrechnung mitgezählt werden (3 Personen pro 1 Bad ist nicht erlaubt)