x
C2-6–AF Städtebauliche Spannungen
Das Grundstück soll bestmöglich ausgenutzt werden. Bei unserem Vorschlag beziehen wir uns daher in weiten Teilen auf den Vorbescheid gemäß Art. 71 BayBO von 2012. Eine gestaffelte Gebäudetiefe von 11.10m, 10.50m, und 7.35m, welche bereits im Vorbescheid als zulässig galt, ermöglicht eine bestmögliche Geschossfläche. Die Ausformulierung eines strassenseitigen Erkers und einer hofseitigen Balkonschicht ermöglicht eine zusätzliche Optimierung der nutzbaren Fläche.